Veränderte Schuleingangsphase

Grundschulen werden nach Möglichkeit in Wohnortnähe eingerichtet, um einen weiten Schulweg für die Kinder zu vermeiden. Die Kinder können so in den ersten Schuljahren Erfahrungen in ihrem gewohnten Umfeld sammeln und ihre unmittelbare Umwelt zunehmend bewusst erleben.

Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
In die Klasse 1 aufgenommen werden die Kinder, die am 1. August eines Jahres mindestens das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die am 30. Juni des Jahres mindestens fünf Jahre alt sind, können für den Schulbesuch angemeldet werden.

Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4.
Sie führt behutsam, aber zielstrebig in das schulische Leben und Lernen ein. Dabei knüpft sie an die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Fertigkeiten des Kindes an und fördert die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes. Sie vermittelt Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben, entwickelt Kreativität und schafft Freiräume für ein selbstverantwortetes Lernen und Handeln. Das Lernen in der Grundschule ist vor allem durch ganzheitliches Lernen geprägt. „Kopf, Herz und Hand“ werden in den Lernprozess gleichermaßen einbezogen.
Der Tagesablauf und das Schulleben sind durch einen Wechsel von Anspannung und Entspannung rhythmisiert, der den Lernbedürfnissen sowie den Spiel-, Bewegungs- und Ruhebedürfnissen der Kinder Rechnung trägt.

Die Schuleingangsphase umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die eine inhaltliche Einheit bilden. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren in der Schuleingangsphase kann entsprechend des Entwicklungsstandes des Schülers auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden.

Fremdsprachenunterricht wird ab Klassenstufe 3 erteilt.
Im Rahmen der an der Schule gegebenen sächlichen und personellen Möglichkeiten kann Fremdsprachenunterricht bereits in den Klassen 1 und 2 angeboten werden.

An Thüringer Grundschulen werden Horte geführt.
Horte sind organisatorischer Teil der Grundschule. Der Grundschulhort in Thüringen hat sich in den vergangenen Jahren auch inhaltlich zu einem wesentlichen Bestandteil der Grundschule entwickelt. Er versteht sich als eine familienergänzende und schulunterstützende Einrichtung. Er unterstützt die Kinder auf dem Weg in die Selbständigkeit, vermittelt soziale Kontakte und Erfahrungen, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu Handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Der Besuch der Horte ist freiwillig. Wenn der Hort genutzt wird, werden Hortgebühren von den Eltern erhoben.

Quelle: http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/schulwesen/schulsystem/grundschule/