Krankmeldung

Krankmeldung während der Schulzeit

Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen können, dann melden Sie uns das bitte am Morgen der Erkrankung des Kindes (mit Angabe der ungefähren Fehldauer)  bis spätestens 7:45 Uhr telefonisch unter 036742 62372 oder per Email unter gs.uhlstaedt@t-online.de

Die LehrerInnen erhalten durch das Sekretariat eine schriftliche Notiz, und damit auch eine Information, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist. 

Die KlassenlehrerInnen vermerken versäumte Unterrichtsstunden und Fehltage im Klassenbuch und bewahren schriftliche Entschuldigungen bis zum Ende des Schuljahres auf. Die Entschuldigung eines Kindes wird mit „E“ gekennzeichnet.  

Informationen aus der Thüringer Schulordnung ThürSchO, Fassung vom 01.08.2021: 

§ 5 Verhinderung

(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.

(2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.

Krankmeldung vom Hort während der Ferien

Bitte beachten Sie auch in der Ferienzeit eine Abmeldung täglich bis 8:00 Uhr vorzunehmen.