Eigenverantwortliche Schule
Unsere Schule nimmt im Schuljahr 2007/2008 an diesem Entwicklungsvorhaben teil.
Wesentliche Schwerpunkte
Entwicklungsvorhaben “Eigenverantwortliche Schule”
- Übernahme von Verantwortung
- für Erziehung und Unterricht an der jeweiligen Schule durch diese selbst; durch Entwicklung eines schulinternen Konzeptes für stärkere Schülerorientierung, (individuelle) Förderung und Verbesserung der Unterrichtsqualität
- für Organisation und Personal der Schule auf der Grundlage der Rahmenvorgaben des Landes.
- Schulinternes professionelles Qualitätsmanagement
- Schulinterne und externe Evaluation (Expertenteams)
- Arbeit mit Instrumenten der Evaluation, insbesondere Kompetenztests, Prüfungsauswertung, ThüNIS
- Rechenschaftslegung gegenüber dem sozialen Umfeld der Schule, d.h. gegenüber Schülern und Eltern, aber auch Schulträgern, Wirtschaft u.a.
- Systematische Schulentwicklung über eine Zielvereinbahrung auf gleicher “Augenhöhe” mit dem Staatlichen Schulamt
- Hauptunterschied zur bisherigen Schulentwicklung ist die externe Evaluation durch ein unabhängiges Expertenteam, wobei die dabei gewonnenen Daten und Empfehlungen Eigentum der Schule bleiben (Eigenverantwortliche Schule!).
Schulen
Entwicklungsvorhaben “Eigenverantwortliche Schule”
Teilschritte
- Beschluss der Schulkonferenz sowie Zustimmung des Schulträgers zur Teilnahme am Entwicklungsvorhaben
- Beschreibung der Eckdaten der Schulsituation (strukturell, finanziell, …) mit Hilfe eines Datenblatts mit einer Kurzdarstellung der angestrebten Entwicklungsziele der Schule (Anlage: “Datenblatt der Schule”)
- Bearbeitung der Checkliste zur Selbsteinschätzung der Prozessqualitäten der Schule (Anlage: “Checkliste für …bildende Schulen”)
- Evaluation der Schule durch ein externes Expertenteam (Unterrichtsbesuche, Gespräche, Dokumentenanalyse,…)
- Rückmeldung der Evaluationsergebnisse durch das Expertenteam an die Schule mit Empfehlungen für die weitere Schulentwicklung. Beides bleibt im Besitz der Schule.
- Schule entwickelt Zielvereinbarung auf der Grundlage des Schulkonzepts, der Auswertung von Test– und Prüfungsergebnissen und den Empfehlungen des Expertenteams
- Aushandlung und Abschluss einer Zielvereinbarung über einen Zeitraum von rund 3 Jahren zwischen der Schule mit dem zuständigen Schulamt. Die Schule geht Verpflichtungen bezüglich der Erreichung ihrer Ziele ein, das Schulamt als Qualitätsagentur verpflichtet sich zu bestimmten Unterstützungsleistungen, insbesondere durch sein Unterstützungssystem.
- Im Zeitraum der Zielvereinbarung arbeitet die Schule an der Erreichung ihrer Ziele, unterstützt durch die Qualitätsagentur, aber ansonsten weitgehend eigenverantwortlich. Dies beinhaltet eine Reflektion des eigenen Schulentwicklungsprozesses auf jeden Fall intern, besser auch öffentlich.
- Auf der Grundlage der Zielvereinbarung erfolgt Rechenschaftslegung durch die Schule gegenüber dem Schulamt
- Zyklus beginnt neuem. Dies bedeutet im Detail neuerliches Ausfüllen von Checkliste und Datenblatt und Schulkonferenzbeschluss. Die Unterlagen werden einschließlich der Zielvereinbarung und der Empfehlungen des ersten Schulbesuchs dem Expertenteam zur Verfügung gestellt. Es folgen Schulbesuch und Evaluation durch das Expertenteam, Rückmeldung an die Schule (natürlich mit dem Schwerpunkt des Erreichens/Nichterreichens der Zielvereinbarung) und Empfehlungen des Expertenteams für die weitere Arbeit der Schule, Prüfbericht zum Erreichen der Zielvereinbarung durch das Expertenteam an das Schulamt und die Schule, neuerlicher Aushandlungsprozess einer Zielvereinbarung der Schule mit dem Schulamt.